Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel

Das Sozialgesetzbuch regelt den Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Versorgung von pflegebedürftigen Personen mit Pflegehilfsmitteln wird im SGB XI §40 geregelt.

Zu den Pflegehilfsmitteln zählen Pflegeverbrauchsmaterialien wie z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, etc.

Pflegehilfsmittel werden, falls Anspruch besteht, mit 40,00€ pro Monat vergütet. Die Pflegehilfsmittel werden bei der Pflegeversicherung beantragt.
Folgende drei Kriterien müssen erfüllt sein um Anspruch zu haben:

  • Es muss eine Pflegegrad vorhanden sein
  • Die Pflege muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgen
  • Eine angehörige Person oder ein Pflegedienst muss die Pflege durchführen

 

Wichtig: Zu beachten ist, dass es sich nur um die häusliche Pflege handelt, für stationäre Pflegeheime gelten abweichende Regelungen.

 

Hier finden Sie Anbieter von Pflegeverbrauchsmaterialien:


häußliche mobile ambulante Pflege in Kamenz

Zentralruf

Telefon: 035722-93110