Pflegegeld

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung. In der Pflegeversicherung können Pflegebedürftige gem. § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB XI anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen.

Pflegebedürftige, die keine Pflegehilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, erhalten ein monatliches Pflegegeld. Der Pflegebedürftige entscheidet selbst, wie er das Pflegegeld verwendet. Voraussetzung für das Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist. Die Überprüfung, ob die Pflege sichergestellt ist, erfolgt in regelmäßige Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Diese dienen auch der Beratung des Pflegebedürftigen.

 

 

 

 


häußliche mobile ambulante Pflege in Kamenz

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