Entlastungsbetrag

Entlastungsbetrag

Ab 1.1.2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die zuhause gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Der Entlastungsbetrag kann eingesetzt werden für:

  1. Tages- und Nachtpflege
  2. Kurzzeitpflege
  3. Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (im Sinne des §45a)
  4. Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes (nach §36)
    >> nur bei Pflegegrad 1 für körperbezogene Pflegemaßnahmen einsetzbar!

Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote (z.B. Tagesbetreuung, Einzelbetreuung), Angebote zur Entlastung von Pflegenden (z.B. durch Pflegebegleiter) oder Angebote zur Entlastung im Alltag (z.B. in Form von praktischen Hilfen) handeln.

Quelle: www.pflegestärkungsgesetz.de

häußliche mobile ambulante Pflege in Kamenz

Zentralruf

Telefon: 035722-93110