Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes ohne einen Eigenanteil des Pflegebedürftigen gewährt. Ausschlaggebend ist der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nicht die Umsetzung der Maßnahme d.h. auch verschiedene Einzelmaßnahmen gelten als EINE Maßnahme im Sinne des Gesetzes. Der Zuschuss wird je Maßnahme gewährt. Ändert sich die Pflegesituation z.B. durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes der pflegebedürftigen Person und werden weitere Maßnahmen notwendig, so gilt dies als neue Maßnahme.

Der Zuschuss sollte vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden. Gegebenenfalls wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet.

 


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